Diese Aktion ist nicht mehr gültig. Diese Webseite ist nur für eine Kontrolle wieder hergestellt. Obwohl es funktioniert werden keine E-Mails an Politiker gesendet.
Zurück zum aktuelle Seite

Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren "Neue Atomreaktoren am Standort Temelin "


Online-Einwendung und Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts

Diese Aktion wurde initiiert von (s. Links zu den Webseiten der Initiatoren auf der rechten Seite):
Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich
Verein "Antiatom Szene", Pasching
Verein "Anti Atom Komitee", Freistadt


Der Text der Einwendung/Beschwerde wird nach der Eingabe ihrer persönlichen Daten ergänzt und nach dem Anklicken des automatischen Bestätigungslinks an die Adressaten verschickt. Sie haben auch die Möglichkeit, eine persönliche Ergänzung des Textes vorzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen, bitte informieren Sie auch Ihre Freunde und Bekannte über die Aktion!


Zur Teilnahme an der Einwendungs- und Protestaktion bitten wir Sie um die Eingabe der folgenden Daten:

Vorname, Nachname, Adresse, Postleitzahl, Wohnort, Land,
gültige E-Mail-Adresse  @  • 

Frau oder Herr angeben Frau Herr
Vorname:
Nachname:
Adresse:
Postleitzahl:
Wohnort:
Land:
Sonstiges Land
Wenn Sie das Feld "Sonstiges Land" ausfüllen,
wird die Einstellung der Listenauswahl beim Feld "Land" ignoriert.
E-Mail-Adresse:  @  • 
Die Symbole @ (at) und . (Punkt) sind in der Eingabemaske fix vorgegeben.
Bitte nicht in die Felder eintragen.
Vorbild E-Mail
Meine persönlichen Ergänzungen
(Text wird am Ende
des Schreibens eingefügt):


 
 





Text des Berichtes




Absender:
Frau/Herr
Ihre Name
Ihre Adresse
Postleitzahl Wohnort
Land

An:

Amt der oberösterreichischen Landesregierung
Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter
Promenade 37
4021 Linz

mit dem Ersuchen, diese Einwendung an die für die Abwicklung des UVP-Verfahrens zuständigen Behörden termingerecht weiterzuleiten

EU-Kommission:
Generaldirektion Umwelt
Adresse: Rue de la Loi, 200
B -1049 Brüssel

Umweltkommissar Janez Potocnik
Adresse Rue de la Loi 200
B-1049 Brüssel

Für die Anti-Atom-Politik zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung:
Werner Faymann, Bundeskanzler
Dipl.Ing. Josef Pröll, Vizekanzler
Dr. Michael Spindelegger, Aussenminister
Dipl.Ing. Nikolaus Berlakovich, Umweltminister


Einwendung im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens zum Vorhaben „Neues Atomkraftwerk am Standort Temelin“


Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übermittle meine Einwendung (Stellungnahme) im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens und begründe damit meinen Status als Verfahrensteilnehmerin / Verfahrensteilnehmer. Ich gebe meine Einwendung unter Vorbehalt ab und gleichzeitig erhebe ich Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts, da das gegenständliche UVP-Verfahren auf der Grundlage des tschechischen UVP-Gesetzes Nr. 100/2001 durchgeführt wird. Dieses Gesetz steht laut Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes im Widerspruch zum EU-Recht (Erklärung s. weiter unten). Ich behalte mir daher rechtliche Schritte im Einklang mit den Rechten vor, die mir durch die EU-UVP-Richtlinie 85/337/EWG zugesichert werden.

Meine Stellungnahme zur vorliegenden Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) des Betreibers betrifft drei Schlüsselbereiche:

1. Alternativen in der Stromversorgung - Nullvariante

Angesichts der belegten enormen Exportüberschüsse – in den letzten Jahren exportierte Tschechien mehr als die gesamte Produktion der bestehenden Temelin-Blöcke – ist mittelfristig keinerlei Bedarf an zusätzlichen Produktionskapazitäten begründbar. Die Nullvariante stellt daher eine realistische Option ohne Risiko und negative Umweltauswirkungen dar. Zusätzlich bestehen enorme Effizienzpotentiale, deren Realisierung auch längerfristig die Stromversorgung Tschechiens sicherstellen kann. So bleibt als einziger Grund für die Realisierung des gegenständlichen Projektes lediglich das undurchsichtige Geschäftsinteresse des Betreibers. Dies kann jedoch angesichts der zahlreichen Risiken der Errichtung und des Betriebs eines Atomkraftwerkes als keine akzeptable Begründung für die Genehmigung des gegenständlichen Projektes akzeptiert werden.

2. Ungelöste Entsorgung hochradioaktiver Abfälle

Tschechien verfügt über keine funktionierende Entsorgung hochradioaktiver Abfälle. Als Zukunftskonzept wird die sog. Tiefenlagerung angeführt, ein solches Endlager sollte im Jahr 2065 in Betrieb genommen werden. Es gibt keinerlei Nachweise, dass dieses Konzept in Tschechien anwendbar ist und tatsächlich funktionieren könnte. An allen potentiellen Endlagerstandorten wurden die geologischen Untersuchungen durch massiven Bürgerwiderstand verhindert. Der Hinweis, wonach die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle den Gegenstand eines eigenen Verfahrens darstellt und daher im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens nicht behandelt wird, muss als skandalös bezeichnet werden. Es handelt sich um einen Versuch, die UVP-Pflicht zu umgehen. Die Genehmigung von neuen Kernkraftwerken ist unter diesen Umständen völlig inakzeptabel. Ich fordere daher die Behörde auf, unter Hinweis auf fehlende Möglichkeiten der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle, eine negative Stellungnahme zum gegenständlichen Projekt abzugeben.

3. Fehlende Angaben zum Reaktortyp

Die UVE beinhaltet lediglich eine Aufzählung von Reaktortypen, die am Standort Temelin errichtet werden könnten. Nicht einmal die Leistung wird konkret angegeben, sondern variiert im Bereich zwischen 1000 und 1700 MW. Alle drei angeführten Reaktoren stellen ungeprüfte Prototypen oder lediglich Projektskizzen dar. Eine seriöse Abschätzung der potentiellen Umweltauswirkungen ist anhand der dürftigen Informationen überhaupt nicht möglich. Dieses Problem soll offensichtlich durch die lakonische Feststellung umgangen werden, wonach „alle Reaktoren die einschlägigen Vorschriften erfüllen werden“. Alleine diese Feststellung wird als Begründung für die Feststellung der angeblich nicht vorhandenen oder geringfügigen Umweltauswirkungen herangezogen. Es handelt sich daher um einen Versuch, die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Hinweis auf die Einhaltung einschlägiger Vorschriften zu umgehen und die Bürgerrechte auf diese Art auszuhebeln. Wegen der fehlenden Möglichkeit, potentielle Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens überprüfen zu können, fordere ich das tschechische Umweltministerium auf, eine negative Stellungnahme abzugeben.

Zusammenfassend stelle ich fest, dass jeder einzelne der von mir oben angeführten Einwände derart schwerwiegende Mängel des gegenständlichen Projektes betrifft, dass diesem Projekt bei objektiver Beurteilung unter keinen Umständen Umweltverträglichkeit attestiert werden kann. Ich ersuche daher das tschechische Umweltministerium, unter Hinweis auf die oben angeführten Mängel zu diesem Projektvorhaben im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens eine negative abschließende Stellungnahme (UVP-Bescheid) abzugeben.

Unter Hinweis auf meinen oben geäußerten Vorbehalt betreffend die rechtliche Situation des gegenständlichen UVP-Verfahrens möchte ich Folgendes festhalten:

Das tschechische UVP-Gesetz Nr. 100/2001, auf dessen Grundlage das gegenständliche Verfahren durchgeführt wird, verletzt das geltende EU-Recht. Konkret ist es im Widerspruch zum Artikel 10a der UVP-Richtlinie 85/337/EWG für die Verfahrensteilnehmer nicht möglich, eine gerichtliche Überprüfung des endgültigen UVP-Bescheides (der abschließenden Stellungnahme) zu veranlassen. Diese Verletzung des EU-Rechts wurde bereits vom EUGH in seinem Urteil vom 10. Juni 2010 festgestellt. Die im Vorjahr beschlossene Novelle des UVP-Gesetzes 100/2001 (Gesetz Nr. 436/2009) gilt nicht für das gegenständliche UVP-Verfahren. Im Artikel 2, Absatz 1 des o.g. Gesetzes wird dies ausdrücklich festgehalten.

Aus den oben angeführten Gründen wird diese Stellungnahme auch als Beschwerde gegen die Verletzung des EU-Rechts an die EU-Kommission übermittelt. Ich ersuche die Kommission, die Wahrung meiner Rechte im gegenständlichen UVP-Verfahren im Einklang mit der Richtlinie 85/337/EWG sicherzustellen und umgehend eine Klage gegen die Tschechische Republik vor dem Europäischen Gerichtshof einzubringen.

Meine vorliegende Stellungnahme wird auch an die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung mit dem Ersuchen übermittelt, meine Rechte im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahren sicherzustellen und daher umgehend ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik wegen der Verletzung der EU-UVP-Richtlinie 85/337/EWG einzuleiten.


Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname